Sicherheitslexikon
Fachbegriffe aus Recht, Qualifikation, Arbeitsschutz und Einsatzpraxis im Bewachungsgewerbe, kurz und präzise erklärt.
- A1-Bescheinigung: Nachweis der Sozialversicherungszugehörigkeit bei grenzüberschreitendem Einsatz von Mitarbeitenden innerhalb der EU/EWR; wird bei FKS-Kontrollen regelmäßig verlangt.
- ADA vs. ODA: Allgemeine Dienstanweisung (ADA): grundsätzliche Pflichten und Verhaltensregeln für Sicherheitsmitarbeitende, unternehmensweit gültig. Objektbezogene Dienstanweisung (ODA): regelt Tätigkeiten und Abläufe für ein konkretes Objekt bzw. einen konkreten Auftrag, also objekt- und auftragsspezifisch.
- Aufenthaltstitel: Sammelbegriff für die verschiedenen Genehmigungen, die internationalen Mitarbeitenden Aufenthalt und Arbeit in Deutschland erlauben; im Sicherheitsgewerbe zusätzlich an die 3-Jahres-EU-Regel nach § 34a Abs. 1 Satz 9 GewO gekoppelt.
- Bereitschaftsdienst: Arbeitszeitform, bei der sich die Wachkraft an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten muss, um bei Bedarf tätig zu werden; unterliegt eigenen Ausnahmeregeln nach § 7 ArbZG.
- Bewacher-ID: Die individuelle Kennung, unter der eine Wachperson im Bewacherregister geführt wird; einmalig vergeben, nicht ablaufend.
- Bewacherregister: Zentrales, beim Statistischen Bundesamt geführtes Register aller Gewerbetreibenden und Wachpersonen im Bewachungsgewerbe nach § 11b GewO.
- Erweitertes Führungszeugnis: Ergänzt das normale Führungszeugnis um Einträge zu bestimmten Straftaten; zwingend erforderlich z. B. in Jugendhilfeeinrichtungen oder anderen besonders sensiblen Einsatzbereichen, ansonsten im Bewachungsgewerbe ohne feste gesetzliche Pflicht, aber mit empfohlener Erneuerung alle fünf Jahre.
- FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit): Kontrolleinheit des Zolls, die u. a. Mindestlohn-Dokumentation und Sozialversicherungspflichten im Sicherheitsgewerbe prüft.
- Gefährdungsbeurteilung: Nach § 5 ArbSchG verpflichtende Analyse der Arbeitsplatzrisiken, im Sicherheitsgewerbe besonders relevant bei Alleinarbeit und Nachtdiensten. Die Beurteilung muss auftrags- bzw. objektbezogen erstellt werden, nicht pauschal fürs ganze Unternehmen.
- GSSK (Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft): Seit 2006 offizielle Bezeichnung der IHK-Aufstiegsfortbildung; ersetzt den umgangssprachlich noch gebräuchlichen, aber veralteten Begriff „Werkschutzfachkraft“.
- Jährliche Unterweisung (§ 12 ArbSchG): Wiederkehrende Arbeitsschutzunterweisung, mindestens einmal jährlich fällig; bei minderjährigen Arbeitnehmern halbjährlich. Nicht zu verwechseln mit der einmaligen § 34a-Unterrichtung.
- Meldefrist Bewacherregister: Änderungen bei Wachpersonen müssen spätestens 14 Tage nach Kenntniserlangung über das Bewacherregister gemeldet werden; die Abmeldung nach Beschäftigungsende ist innerhalb von sechs Wochen fällig (§ 11b Abs. 6 GewO).
- Objektschutz: Bewachung eines konkreten Gebäudes oder Geländes, meist stationär; Abgrenzung zu Revier- oder Streifendienst.
- Revierdienst / Streifendienst: Mobile Bewachungsform mit wiederkehrenden Kontrollgängen zwischen mehreren Objekten, im Unterschied zum stationären Objektschutz.
- Sachkundeprüfung (§ 34a GewO): IHK-Prüfung (schriftlich und mündlich), zwingend für fünf klar abgegrenzte Tätigkeiten wie Kontrollgänge im öffentlichen Raum oder leitende Funktionen bei Großveranstaltungen.
- Tarifzuschläge: Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit auf den Grundlohn; im Sicherheitsgewerbe tariflich statt gesetzlich geregelt und daher je nach Bundesland und anwendbarem Tarifvertrag unterschiedlich hoch.
- Unterrichtung (§ 34a GewO): 40-stündiger IHK-Lehrgang als Mindestqualifikation für die meisten klassischen Bewachungstätigkeiten; keine Prüfung im eigentlichen Sinn.
- Zuverlässigkeitsprüfung: Behördliche Prüfung von Gewerbetreibenden und Wachpersonen anhand von Gewerbezentralregister, Führungszeugnis und ggf. Verfassungsschutzabfrage; Voraussetzung für jede Tätigkeit im Bewachungsgewerbe.