FKS-Kontrolle im Sicherheitsgewerbe: Diese Nachweise müssen sofort vorliegen
Der Zoll prüft im Wach- und Sicherheitsgewerbe unangekündigt – auch am Einsatzort. Welche acht Nachweise dann pro Person vorliegen müssen und was fehlende Dokumente kosten.
- Am 17. November 2025 hat der Zoll bundesweit eine verdachtsunabhängige Schwerpunktprüfung im Wach- und Sicherheitsgewerbe durchgeführt. Rund 2.100 Zollbeschäftigte waren im Einsatz, über 3.500 Personen wurden zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt, mehr als 400 Geschäftsunterlagen geprüft; Schwerpunkte waren Mindestlohn, Sozialversicherungspflichten, unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung. Regionale Zollämter meldeten dazu erste Verdachtsfälle vor Ort, etwa nicht angemeldete Beschäftigungsverhältnisse; eine bundesweit konsolidierte Ergebniszahl hat der Zoll für diese eine Aktion nicht veröffentlicht.
- Das Wach- und Sicherheitsgewerbe war 2025 eine von mehreren Branchen, die der Zoll gezielt mit bundesweiten Schwerpunktprüfungen belegt hat, neben Baugewerbe, Hotel- und Gaststättengewerbe, Friseur- und Kosmetikbranche sowie Taxi- und Mietwagengewerbe. Branchenübergreifend zählt die Generalzolldirektion in ihrer Jahresbilanz 2025 rund 25.800 überprüfte Arbeitgeber, über 52.100 eingeleitete Ordnungswidrigkeiten- und rund 98.200 Strafverfahren; beides war höher als im Vorjahr 2024.
- Wer ein Sicherheitsunternehmen führt, kennt das Gefühl: Es klingelt nicht vorher. Und das ist auch rechtlich so vorgesehen.
- Wo die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) prüfen darf
- Die FKS ist eine Einheit der Zollverwaltung und stützt ihre Befugnisse vor allem auf das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Nach § 2 SchwarzArbG dürfen Zollbeamte Geschäftsräume und Grundstücke von Arbeitgebern während der Arbeits- oder Geschäftszeiten betreten, angekündigt oder unangekündigt.
- Für ein Sicherheitsunternehmen bedeutet das konkret: Das gilt nicht nur für die Firmenzentrale. Der Einsatzort zählt genauso – das Werksgelände, das Sie bewachen, die Veranstaltung, auf der Ihre Kräfte im Einsatz sind, die Baustelle, auf der Sie einen Objektschutz gestellt haben. Ergänzend greifen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Mindestlohngesetz (MiLoG), Vorschriften aus dem SGB III/IV sowie das Aufenthaltsgesetz bei ausländischen Beschäftigten. Laut Zoll werden ausdrücklich auch anlassunabhängige, unangekündigte Kontrollen durchgeführt.
- Was in dem Moment sofort vorliegen muss
- Wenn ein FKS-Team am Objekt steht, zählt nicht, was im Aktenordner in der Firmenzentrale liegt, sondern was die einzelne Wachperson vor Ort vorzeigen kann:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Beschäftigten aus Nicht-EU-Staaten: der Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis
- bei grenzüberschreitend eingesetzten oder entsandten Kräften: die A1-Bescheinigung (mitführungspflichtig seit 2010, ein klassischer Kontrollschwerpunkt)
- Nachweis der Sozialversicherungsanmeldung
- die Arbeitszeitaufzeichnung nach § 17 MiLoG (Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit), spätestens sieben Kalendertage nach der geleisteten Arbeit dokumentiert
- die Gewerbeanmeldung des Unternehmens
- die Bewacher-ID aus dem Bewacherregister
- der Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis nach § 34a GewO der jeweiligen Wachperson
- Acht Dokumente, teils pro Person, teils pro Einsatzort, teils zentral im Unternehmen. Bei fünf Kräften im Schichtbetrieb ist das an einem guten Tag machbar. Bei 40, 80 oder 150 Mitarbeitenden über mehrere Objekte hinweg ist es das, was in der Praxis liegen bleibt: nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil niemand eine Fristenliste über hundert Personen im Kopf behält.
- Was es kostet, wenn etwas fehlt
- Nach § 8 SchwarzArbG drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro bei organisierter Schwarzarbeit oder illegaler Arbeitnehmerüberlassung, bis zu 50.000 Euro etwa bei fehlender Gewerbeanmeldung, bis zu 25.000 Euro bei fehlender Sozialversicherungsanmeldung. Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG können mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden. In schweren Fällen (Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen) sind Freiheitsstrafen bis zu fünf, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren möglich.
- Für ein Bewachungsunternehmen kommt eine zweite Ebene dazu, die in anderen Branchen so nicht existiert: § 34a GewO macht die persönliche Zuverlässigkeit zur Voraussetzung für die Gewerbeerlaubnis. Verstöße gegen SchwarzArbG oder vergleichbare Gesetze fließen in diese Zuverlässigkeitsprüfung ein. Bei nachgewiesener Unzuverlässigkeit kann die Behörde nach § 35 GewO eine Gewerbeuntersagung aussprechen, ganz oder teilweise. Das ist kein Automatismus, sondern eine gesetzlich klar hergeleitete Konsequenz: Wer bei einer FKS-Kontrolle wiederholt auffällt, riskiert am Ende nicht nur ein Bußgeld, sondern die Erlaubnis, überhaupt weiter Sicherheitsdienstleistungen anzubieten.
- Stand 2026
- Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen, zum 1. Januar 2027 folgt der nächste Schritt auf 14,60 Euro (Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025, umgesetzt durch die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung). Jede Erhöhung verschärft die Nachweispflicht nach § 17 MiLoG, weil die Grenze zwischen korrekt und knapp daneben enger wird.
- Zusätzlich ist Ende 2025 das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) in Kraft getreten: Es schafft die rechtliche Grundlage dafür, dass die FKS künftig große Datenmengen systematischer auswertet, um Prüfziele risikoorientierter auszuwählen. Die Richtung ist eindeutig: mehr und gezieltere Kontrollen, nicht weniger.
- Die kurze Version für den Alltag: Drei Fragen, die Sie sich für jede eingesetzte Kraft jederzeit beantworten können sollten, ohne im Aktenordner zu blättern: Ist der Aufenthaltstitel noch gültig? Ist der Sachkunde- oder Unterrichtungsnachweis vorhanden und dokumentiert? Ist die Arbeitszeit lückenlos und fristgerecht erfasst? Wenn die Antwort bei mehr als einer Handvoll Mitarbeitenden „müsste ich nachschauen“ lautet, ist das der Moment, in dem eine Kontrolle unangenehm wird – unabhängig davon, ob tatsächlich etwas fehlt.